Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) tritt ohne weitere Beteiligung des Bundestags oder Bundesrats in der vom Bundeskabinett beschlossen Fassung zum 1. September in Kraft.
In der Verordnung ist festgelegt, dass die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern von außen, mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung, untersagt ist. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten. In der Verordnung heißt es:
Bei der Energieeinsparung handelt es sich um eine Gemeinschaftsaufgabe von Politik, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft ein Stück weit aus der Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen heraus.
Dieser Gemeinschaftsaufgabe kommt Bad Salzuflen u.a. insofern nach, dass veranlasst wird, dass alle Anstrahlungen (Lange Straße, Salzhof, Salze, Baumanstrahlungen, Rathaus, historisches Rathaus, Kirchen, Schloss in Schötmar, Gradierwerke, Leopold, Brunnen und Gebäude im Kurpark) zum 1. September außer Betrieb genommen werden. Es wurde sichergestellt, dass die jeweilige Beleuchtung für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder der Gefahrenabwehr nicht erforderlich ist.
(Text: Pressemitteilung der Stadt Bad Salzuflen)