Die Stadt Bad Salzuflen plant im Ortsteil Lockhausen, östlich der Leopoldshöher Straße, ein Gewerbegebiet zu entwickeln. Dazu wird der Bebauungsplan Nr. 0723 „Gewerbegebiet Leopoldshöher Straße“ aufgestellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 7. März 2022 bis einschließlich 14. April 2022 öffentlich auszulegen.
Ziel der Bauleitplanung ist es, der anhaltenden Nachfrage nach Gewerbegrundstücken ein Angebot entgegenzustellen, welches die Belange der umliegenden Wohnbebauungen berücksichtigt. Damit sollen im Stadtgebiet ansässige Unternehmen die Möglichkeit zur Erweiterung oder Auslagerung erhalten und die Ansiedlung neuer Unternehmen ermöglicht werden. Gleichzeitig wird eine ökologisch hochwertige Einfügung des Gewerbegebietes in das Landschaftsbild verfolgt.
Im März und April 2018 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange, u. a. mit einer Bürgerversammlung in der Aula der Grundschule Lockhausen, durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt. Der Planentwurf mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Einsicht in der Zeit vom 7. März 2022 bis einschließlich 14. April 2022 während der Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch: 08.00 – 16.00 Uhr / Donnerstag 08.00 – 17.30 Uhr / Freitag 08:00 – 12.00 Uhr) im Fachdienst Stadtplanung und Umwelt, 1. Obergeschoß, Rudolph-Brandes-Allee 14, 32105 Bad Salzuflen, öffentlich aus.
Im Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus wird darauf hingewiesen, dass die Einsichtnahme im Fachdienst Stadtplanung und Umwelt nur nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Telefonnummer 05222 952-242 möglich ist. Die jeweils geltenden Corona-Schutzbestimmungen sind einzuhalten. Aus Gründen des Infektionsschutzes kann der Zutritt zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen maximal zwei Personen gleichzeitig gewährt werden.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass sämtliche Unterlagen während der Auslegungsfrist auch im Internet unter www.bad-salzuflen.de/aktuelle-bauleitplanung sowie unter www.bauleitplanung.nrw eingesehen werden können. Dort kann auch eine Stellungnahme abgegeben werden. Es wird aus Gründen des Infektionsschutzes darum gebeten, nach Möglichkeit die Online-Unterlagen zur Einsichtnahme zu verwenden.
Fragen zu den öffentlich ausgelegten Unterlagen können telefonisch bei dem zuständigen Ansprechpartner unter 05222 952-242 gestellt werden.
Ergänzend zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes findet eine Bürgerversammlung am Dienstag, dem 05. April 2022, um 18:00 Uhr in der Aula des Schulzentrums Aspe (Paul-Schneider-Straße 5, 32107 Bad Salzuflen) statt. Die Bürgerversammlung wird unter den dann gültigen Regelungen der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Ob die Bürgerversammlung in Präsenz oder digital durchgeführt wird, gibt die Stadt Bad Salzuflen bis zum 01. April 2022 auf der städtischen Internetseite (www.bad-salzuflen.de) bekannt.
(Text: Pressemitteilung der Stadt Bad Salzuflen)