Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 27. Januar 2021 die epidemische Lage von landesweiter Tragweite erneut für weitere zwei Monate festgestellt.
Damit ist auch die Übertragung der Beschlusskompetenzen des Rates auf den Hauptausschuss gemäß Paragraph 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW für weitere zwei Monate verlängert. Vor diesem Hintergrund wird die bisher für den 24. Februar terminierte Sitzung des Bad Salzufler Hauptausschusses auf den ursprünglich für den Rat vorgesehenen Sitzungstermin am 3. März 2021 verschoben. An diesem Termin tagt der Hauptausschuss wie bereits zuvor in der Doppelfunktion Hauptausschuss/Rat.