Von Rechtsanwalt Guido Lipinski
1871 wurde in Deutschland das Gesetz gegen Blasphemie eingeführt. 1969 wurde es geändert. In § 166 StGB heißt es seitdem, dass man mit der Beschimpfung Gottes nicht den öffentlichen Frieden stören darf. Bestraft wird mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe. Allerdings kommt das in der Gerichtsrealität nur selten vor. So kam es zwar zu Klagen von Muslimen und der katholischen Kirche, doch die Richter waren regelmäßig der Auffassung, dass Meinungs- und Pressefreiheit wichtiger seien.
Man hätte also gute Aussichten, dass einen die Gerichtsbarkeit nicht belangt. Uns ist aber keine Religion bekannt, deren Gott es egal ist, beleidigt zu werden.