Gustav-Horstmann-Allee
Foto: Köster

Über das Bürgerbegehren in Bad Salzuflen

Noch wartet man im Rathaus auf die knapp 2.500 nötigen Unterschriften für das aktuelle Bürgerbegehren, mit dem der Umbau der Gustav-Horstmann-Allee abgewendet werden soll.

„Wir sammeln die Unterschriftenlisten derzeit ein und bitten jeden, der noch eine Liste hat, sie an uns zurückzuschicken”, bittet Mit-Initiatorin Regina Perunovic. Ohnehin zweifelt weder im Rathaus, noch in der Stadt irgendjemand ernsthaft daran, dass die notwendige Zahl der Unterstützer zusammenkommen wird. Interessant bleibt die Frage, wie es dann weitergehen wird. Wir haben uns einmal schlau gemacht. Nach Einreichung der Unterschriftenlisten werden diese von der Verwaltung geprüft: Denn unterschriftsberechtigt sind nur wahlberechtigte Einwohner der Stadt, von denen sechs Prozent unterschrieben haben müssen.

Im Anschluss an die Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens wird der Rat zusammentreten, um über das Bürgerbegehren zu entscheiden. Dabei geht es um die auf den Unterschriftenzetteln gestellte Frage „Soll die Hauptpromenade im Kurpark, die Gustav-Horstmann-Allee, in ihrem geschwungenen Zustand erhalten bleiben?”.

Der Rat kann diese Frage mit Ja beantworten und somit dem Bürgerbegehren beitreten – damit bindet sich die Stadt für zwei Jahre. Wird mehrheitlich mit Nein gestimmt, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Dann sind alle wahlberechtigten Einwohner zur Abstimmung aufgerufen. Der Bürgerentscheid ist dann erfolgreich, wenn eine Mehrheit dafür stimmt und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten beträgt.

Aktuell ruhen alle Arbeiten für die Umgestaltung des Kurparks, nachdem zum Jahresende 2014 bereits die ersten Bäume gefällt wurden. Bis zu einer Ratsentscheidung wird hinter den Kulissen noch eifrig miteinander gesprochen, um einen Bürgerentscheid vielleicht doch noch abzuwenden.

Möglicherweise besteht unter diesen Gesprächspartnern ohnehin erst einmal Klärungsbedarf, was überhaupt mit dem Bürgerbegehren bezweckt werden soll. Denn während einige davon sprechen, dass die Kosten für die Sanierung der Gustav-Horstmann-Promenade in Anbetracht der Haushaltslage komplett gestrichen werden soll, fassen andere das Bürgerbegehren lediglich als Veto gegen die Ausgestaltung auf. Krumm oder gerade – das ist für sie hier (die einzige) Frage …

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