Ladenöffnungszeiten
In Salzuflen ändert sich fast nix

Ab Pfingsten beginnt das Wochenende früher – zumindest im Einzelhandel. Mit dem 18. Mai tritt das neue Ladenöffnungsgesetz in NRW in Kraft. Danach ändert sich unter der Woche nichts, doch am Samstag dürfen Läden nur noch bis 22 Uhr geöffnet sein.

Die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage bleibt zwar gleich – wie bisher darf jedes Geschäft vier Mal im Jahr für fünf Stunden geöffnet werden – doch ändert sich die Gesamtzahl der Tage: Insgesamt darf eine Kommune 11 verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Stadtteilen genehmigen. Die Salzufler Regelung mit je vier verkaufsoffenen Sonntagen in Salzuflen und Schötmar kann also weiter Bestand haben, davon darf je Stadtteil auch an einem Adventssonntag geöffnet werden. Bäckereien, Blumengeschäfte oder Zeitungsläden dürfen auch weiterhin an Sonn- und Feiertagen bis zu fünf Stunden öffnen, allerdings nicht mehr an den zweiten Feiertagen wie Ostermontag, Pfingstmontag oder dem zweiten Weihnachtsfeiertag, sondern nur am jeweils ersten Feiertag (Ostersonntag, Pfingstsonntag, 1. Weihnachtsfeiertag).

Erhöht hat sich auch die Höchstgrenze der Geldbuße bei einem Verstoß gegen das neue Ladenöffnungsgesetz: Von 500,- auf 5.000,- Euro.

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