An sommerlichen Sonntagen bietet sich ein schönes Bild: Menschenmassen bummeln durch die Innenstadt, Eisdielenbetreiber freuen sich über Umsatzspitzen, Cafés und Biergärten quellen über. Nur Einzelhändler stehen daneben und können dem Treiben nicht viel abgewinnen – dürfen sie ihre Läden doch nicht öffnen. Noch heute hören viele von auswärtigen Besuchern die Frage, warum man in Bad Salzuflen sonntags nicht einkaufen kann.
Dabei dürfen auch heute noch Geschäfte in Kurorten an 40 Sonntagen öffnen – allerdings nur, wenn sie „neben den Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, (…) Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen“ verkaufen, wie es im Gesetz heißt. Bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass Kleidung, Betten, Bücher, Lampen oder Schuhe nicht darunter fallen. Seit der massiven Beschwerde eines Pastors aus Petershagen 2009 wird die Einhaltung des Gesetzes wieder verstärkt kontrolliert. Denn, so argumentierte auch der Kirchenmann, das Gesetz soll den Sonntag als Tag der Ruhe schützen.
Davon ausgenommen sind lediglich die vier verkaufsoffenen Sonntage, die jede Kommune individuell festlegen kann. In Salzuflen etwa zum Weinfest, zur Orchideenschau oder zum Weihnachtstraum, in Schötmar beispielsweise zum Kiliansfest. Doch auch hier regt sich Widerstand: Weil größere Städte ebenso wie Bad Salzuflen die verkaufsoffenen Sonntage einzeln für die Stadtteile regeln, kann man in Ruhrgebietsstädten zuweilen an 28 Sonntagen irgendwo in der Stadt einkaufen. Der Landtag hatte sich vor seiner Auflösung bereits mit dem Ladenöffnungsgesetz beschäftigt und auch im neuen Koalitionsvertrag steht als Ziel „die Aushöhlung des Sonn- und Feiertagsschutzes“ zu beenden. Und: „Für uns beginnt der Sonntagsschutz am Sonnabend um 22.00 Uhr.“
Parallel dazu wird fleißig zwischen Politik, Gewerkschaften, Kirchen und Einzelhandelsverbänden um die Ladenöffnungszeiten an Werktagen in NRW diskutiert. Bislang ist eine Öffnung (theoretisch) rund um die Uhr erlaubt. Aber vielleicht wird ja irgendwann auch wieder der Mittwoch nachmittag als einzelhandelsfreie Zeit eingeführt und an den übrigen Tagen eine gesetzlich vorgeschriebene Mittagspause von eins bis drei. Damit alle genug Zeit haben, im Internet zu stöbern und irgendwo auf der Welt zu bestellen…